Teichordnung

Teichordnung

Der Angler hat für waidgerechtes Verhalten und Angeln zu sorgen.

Das Angeln ist nur mit einer gültigen Tag- oder Nachtangelkarte erlaubt. Es darf nur mit der auf der Angelkarte vermerkten Rutenanzahl geangelt werden; sonst Nachberechnung. Die Angelkarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzulegen.

Jegliches Anfüttern ist untersagt, Blinkern und Spinnern ist erlaubt.

Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen.(Sehne, Haken, etc. gehören in die Mülltonnen)

Das Grillen ist nur in Verbindung mit einem Grill erlaubt. Grillgeräte müssen 20cm Abstand vom Boden haben. Der Grill ist unter Beobachtung zu halten. Der Angler haftet für vom Grill angerichteten Schaden. Die Grillkohle sowie, sonstige Grillutensilien gehören entsprechend entsorgt.

Das Fischen ist nur mit Einzelhaken erlaubt, ausser bei Spinner & Blinker (Zug)

Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen.

Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO, Teichordnung.

Das Senken von Fischen ist verboten.

Angler, die die Teichordnung verletzen oder missachten, müssen das Angeln einstellen, die Anlage verlassen und sind für den entstandenen Schaden haftbar.

Dies gilt auch für Angler, die die Rutenanzahl überschreiten.

Hunde sind anzuleinen.

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.